Ist es im österreichischen Straßenverkehr strafbar, mit einem Fahrrad ohne montierter Klingel unterwegs zu sein?

Ein ganz klares JA. In der Fahrradverordnung steht, dass die Klingel am Fahrrad montiert sein muss. In der Straßenverkehrsordnung (diese steht über der Fahrradverordnung) steht, dass das Fehlen einer Klingel eine sogenannte „Verwaltungsübertretung" ist. Das bedeutet, dass hier eine Strafe fällig wird.



Es gibt keine Vorgaben darüber, wie und wo genau die Klingel zu befestigen ist. Am besten montierst du die Klingel so, dass dein Kind sie ohne den Lenker loszulassen, betätigen kann. 


Ein weiterer wichtiger Tipp: Achte auch darauf, dass die Bremsen weiterhin gut erreichbar sind und ohne Einschränkungen funktionieren.

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