Ist es in Österreich strafbar, ohne Klingel unterwegs zu sein?
Ja, in Österreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Fahrrad im Straßenverkehr mit einer Klingel ausgestattet sein muss. Dies ist in der Fahrradverordnung geregelt. Darüber hinaus zählt das Fehlen einer Klingel laut Straßenverkehrsordnung als Verwaltungsübertretung und kann daher zu einer Strafe führen.
Was musst du beachten?
Position der Klingel:
Es gibt keine genauen Vorschriften, wie und wo genau die Klingel zu befestigen ist. Am besten montierst du sie so, dass dein Kind die Klingel betätigen kann, ohne den Lenker loszulassen.
Gut erreichbare Bremshebel
Achte darauf, dass die Bremshebel weiterhin gut erreichbar sind und die Funktion der Bremsen nicht durch die Klingel beeinträchtigt wird.