Ist es im österreichischen Straßenverkehr strafbar, mit einem Fahrrad ohne Klingel unterwegs zu sein?

Ein ganz klares JA. In der Fahrradverordnung steht, dass eine Klingel am Fahrrad montiert sein muss. In der Straßenverkehrsordnung (die noch über der Fahrradverordnung steht) ist festgehalten, dass das Fehlen einer Klingel eine Verwaltungsübertretung ist. Das bedeutet, dass hier eine Strafe fällig wird.


Es gibt keine Vorgaben darüber, wie und wo genau die Klingel zu befestigen ist. Am besten montierst du sie so, dass dein Kind die Klingel betätigen kann, ohne den Lenker loszulassen.


Ein weiterer wichtiger Tipp: Achte auch darauf, dass die Bremsen weiterhin gut erreichbar sind und ohne Einschränkungen funktionieren.

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