Dürfen sich die Beschäftigten in den Werken von woom Zulieferern in Gewerkschaften engagieren?
Selbstverständlich. Wir verpflichten unsere Zulieferer – und im Rahmen der Lieferkette auch deren Zulieferer – schon seit Jahren vertraglich, geltende arbeitsrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Dazu zählt auch das Gewerkschaftsrecht.
Wenn uns bekannt würde, dass ein solches Recht den Arbeiterinnen und Arbeitern verweigert wird, würden wir sofort handeln. Es gäbe dann ein Gespräch mit der Unternehmensleitung und wir würden auf die Einhaltung des Gewerkschaftsrechts bestehen.